Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Insolvenzplan
Insolvẹnzplan,im Insolvenzverfahren Plan, in dem die Gläubigerbefriedigung, die Verwertung und Verteilung der Masse, die Haftung des Schuldners nach Verfahrensende abweichend vom gesetzl. Regelverfahren gestaltet und auch eine Sanierung des Schuldners vorgesehen werden kann (§§ 217 ff. Insolvenzordnung). Der I. muss von den Gläubigern nach Abstimmung mit bestimmten Mehrheiten angenommen und nach Zustimmung des Schuldners vom Insolvenzgericht bestätigt werden.
Insolvẹnzplan,im Insolvenzverfahren Plan, in dem die Gläubigerbefriedigung, die Verwertung und Verteilung der Masse, die Haftung des Schuldners nach Verfahrensende abweichend vom gesetzl. Regelverfahren gestaltet und auch eine Sanierung des Schuldners vorgesehen werden kann (§§ 217 ff. Insolvenzordnung). Der I. muss von den Gläubigern nach Abstimmung mit bestimmten Mehrheiten angenommen und nach Zustimmung des Schuldners vom Insolvenzgericht bestätigt werden.