Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Insolvenzgeld
Insolvẹnzgeld(früher Konkursausfallgeld), von den Arbeitsämtern auf Antrag zu zahlender Betrag an die Arbeitnehmer, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers oder bei Abweisung der Eröffnung mangels Masse noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die vorhergehenden drei Monate haben (§§ 183 ff. SGB III).
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