Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Insichgeschäft
Insichgeschäft, Rechtsgeschäft, das ein Stellvertreter im Namen des Vertretenen mit sich selbst im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten vornimmt. Beispiel: Der Vormund vermietet eine dem Mündel gehörende Wohnung an sich selbst. Wegen der Gefahr der Interessenkollision sind I. nur sehr eingeschränkt zulässig (§ 181 BGB).
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