Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Inquisitionsprozess
Inquisitionsprozess, seit dem MA. Form des Strafverfahrens, bei der der Richter ohne öffentl. oder private Klage von Amts wegen die Spuren und Beweise eines Verbrechens ermittelt. In Dtl. im 19. Jh. durch den modernen Anklageprozess ersetzt. Allerdings gilt im dt. Strafprozessrecht für die Hauptverhandlung das Inquisitionsprinzip (Untersuchungsgrundsatz, Ermittlungsgrundsatz), d. h., die Ermittlung des Sachverhalts und die Erforschung der Wahrheit ist unabhängig von den Anträgen Beteiligter Aufgabe des Gerichts.
Inquisitionsprozess, seit dem MA. Form des Strafverfahrens, bei der der Richter ohne öffentl. oder private Klage von Amts wegen die Spuren und Beweise eines Verbrechens ermittelt. In Dtl. im 19. Jh. durch den modernen Anklageprozess ersetzt. Allerdings gilt im dt. Strafprozessrecht für die Hauptverhandlung das Inquisitionsprinzip (Untersuchungsgrundsatz, Ermittlungsgrundsatz), d. h., die Ermittlung des Sachverhalts und die Erforschung der Wahrheit ist unabhängig von den Anträgen Beteiligter Aufgabe des Gerichts.