Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Inkorporation
Inkorporation[lat.],
1) allg.: die Einverleibung, z. B. eines polit. Gemeinwesens in ein anderes (z. B. Eingemeindung), die Angliederung eines Staates oder Staatsteils an einen anderen Staat.
2) kath. Kirchenrecht: die Eingliederung eines Benefiziums (Pfründe) in eine kirchl. jurist. Person.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Inkorporation