Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Inkasso
Inkạsso[italien.] das, Einziehung von Außenständen (Rechnungen, Wechsel, Schecks). Das I.-Geschäft wird von selbstständigen Unternehmen (I.-Büros) und von den Banken betrieben.
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