Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Inhaberpapier
Inhaberpapier,Wertpapier, bei dem die im Papier verbrieften Rechte von jedem Inhaber ohne Nachweis der Verfügungsberechtigung geltend gemacht werden können, im Ggs. zu Order- und Rektapapieren, in denen der Berechtigte namentlich angeführt wird. Das I. wird formlos übertragen. I. sind z. B. Inhaberschuldverschreibung, Inhaberscheck oder Inhaberaktie.
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