Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ingenieur
Ingenieur[ɪnʒen'jø:r, frz.], Abk. Ing., geschützte Berufsbez. für Fachleute, die das Studium einer techn. oder naturwiss. Fachrichtung an einer inländischen wiss. Hochschule oder Fachhochschule oder einer Berufsakademie abgeschlossen haben oder kraft I.-Gesetzes zur Führung der Bez. berechtigt sind. Diplom-I. (Abk. Dipl.-Ing.) werden an techn. Univ. und Hochschulen ausgebildet; das stärker anwendungsorientierte Studium an einer Fachhochschule führt zu dem Titel Dipl.-Ing. (FH), die primär praxisorientierte Ausbildung an einer Berufsakademie zum Dipl.-Ing. (BA). Studienvoraussetzungen sind i. d. R. die allg. Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und ein abgeschlossenes Praktikum. Tätigkeitsschwerpunkte sind Forschung, Entwicklung, Planung, Berechnung, Konstruktion, Versuchs- und Prüfwesen, Montage, Sicherheit, Patent- und Normenwesen.
Ingenieur[ɪnʒen'jø:r, frz.], Abk. Ing., geschützte Berufsbez. für Fachleute, die das Studium einer techn. oder naturwiss. Fachrichtung an einer inländischen wiss. Hochschule oder Fachhochschule oder einer Berufsakademie abgeschlossen haben oder kraft I.-Gesetzes zur Führung der Bez. berechtigt sind. Diplom-I. (Abk. Dipl.-Ing.) werden an techn. Univ. und Hochschulen ausgebildet; das stärker anwendungsorientierte Studium an einer Fachhochschule führt zu dem Titel Dipl.-Ing. (FH), die primär praxisorientierte Ausbildung an einer Berufsakademie zum Dipl.-Ing. (BA). Studienvoraussetzungen sind i. d. R. die allg. Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und ein abgeschlossenes Praktikum. Tätigkeitsschwerpunkte sind Forschung, Entwicklung, Planung, Berechnung, Konstruktion, Versuchs- und Prüfwesen, Montage, Sicherheit, Patent- und Normenwesen.