Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Informationsrecht
Informationsrecht,allg. das Recht auf Unterrichtung und Vermittlung bestimmter Kenntnisse. In gesetzl. Regelungen sind zahlr. besondere I. formuliert, z. B. im Arbeitsrecht der Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber, im Prozessrecht das Recht der Parteien oder des Verteidigers auf Akteneinsicht. Im Staatsrecht die Informationsfreiheit.
Informationsrecht,allg. das Recht auf Unterrichtung und Vermittlung bestimmter Kenntnisse. In gesetzl. Regelungen sind zahlr. besondere I. formuliert, z. B. im Arbeitsrecht der Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber, im Prozessrecht das Recht der Parteien oder des Verteidigers auf Akteneinsicht. Im Staatsrecht die Informationsfreiheit.