Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Informationsfreiheit
Informationsfreiheit,das Grundrecht, sich aus allg. zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die I. ist Voraussetzung der Meinungsfreiheit und es demokrat. Willensbildungsprozesses. Sie wurde in das GG (Art. 5 Abs. 1) und einige Länderverf. aufgenommen und findet ihre Schranken in den allg. Gesetzen. - Ähnl. Rechte sind in Art. 13 österr. Staatsgrundgesetz und in Art. 55 ff. schweizer. Bundesverf. verankert.
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