Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Indossament
Indossamẹnt[italien.] das (Giro), die Anweisung auf einem Orderpapier (z. B. Wechsel, Scheck), dass der Schuldner der verbrieften Forderung nicht an den bisherigen Gläubiger (Indossant, Girant), sondern an einen Dritten (Indossatar, Giratar) leisten soll.
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