Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Indiz
Indiz[lat. indicium »Anzeichen«] das, Recht: im Prozess eine erwiesene Tatsache, aus der in Schlussfolgerung der Beweis für eine andere, nicht unmittelbar beweisbare Tatsache abgeleitet wird (Indizienbeweis).
Indiz[lat. indicium »Anzeichen«] das, Recht: im Prozess eine erwiesene Tatsache, aus der in Schlussfolgerung der Beweis für eine andere, nicht unmittelbar beweisbare Tatsache abgeleitet wird (Indizienbeweis).