Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Immobilien
Immobili|en[lat.], unbewegl. Sachen, d. h. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, z. B. das Erbbaurecht. Den I. rechtlich weitgehend gleichgestellt sind im Schiffsregister eingetragene Schiffe, in die Luftfahrzeugrolle eingetragene Luftfahrzeuge sowie das landesrechtl. Bergwerkseigentum.
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