Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Immissionsgrenzwerte
Immissionsgrenzwerte(Immissionswerte), in der TA Luft gesetzlich festgelegte Höchstmengenrichtwerte für Kurzzeit- und Langzeitwirkungen von Luftverunreinigungen zum Schutz vor Gesundheitsgefahren sowie zum Schutz vor erhebl. Nachteilen und Belästigungen. Langzeitgrenzwerte (IW 1) folgen aus dem arithmet. Mittel der gemessenen Einzelwerte über 24 h, Kurzzeitgrenzwerte (IW 2) entsprechen der Konzentration, die von 98 % der Einzelwerte überschritten wird. I., z. B. für Staubniederschlag, Schwebstaub, Chlor, Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Schwefelwasserstoff, Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid, beziehen sich auf die Einzelwirkung der jeweiligen Stoffe. (MIK-Wert)
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