Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Immaterialgüterrechte
Immaterialgüterrechte,Rechte an unkörperl. Gütern mit selbstständigem Vermögenswert, z. B. Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht; deckt sich auch mit dem Begriff »geistiges Eigentum«.
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