Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Idealkonkurrenz
Idealkonkurrenz(Tateinheit), Strafrecht: die Verletzung mehrerer Straftatbestände (ungleichartige I.) oder die mehrfache Verletzung derselben Strafnorm (gleichartige I.) durch ein und dieselbe Handlung. Nach § 52 StGB ist bei I. nur die Norm anzuwenden, die die schwerste Strafe androht (Absorptionsprinzip). Von der I. zu unterscheiden sind die Realkonkurrenz und die Gesetzeskonkurrenz. - Ähnlich in Österreich (§ 28 StGB) und der Schweiz (Art. 68 StGB), jedoch ist die Strafe der schwersten Tat nach schweizer. Recht angemessen zu erhöhen, aber nicht um mehr als die Hälfte (Asperationsprinzip).
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