Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
höhere Gewalt
höhere Gewalt(lat.Vis maior), von außen her einwirkendes, außergewöhnl., nicht vorhersehbares, durch äußerste zumutbare Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, z. B. Sturm. H. G. kann ein Grund sein, für übernommene Haftungsrisiken nicht einstehen zu müssen (u. a. § 701 BGB).
höhere Gewalt(lat.Vis maior), von außen her einwirkendes, außergewöhnl., nicht vorhersehbares, durch äußerste zumutbare Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, z. B. Sturm. H. G. kann ein Grund sein, für übernommene Haftungsrisiken nicht einstehen zu müssen (u. a. § 701 BGB).