Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
höchstpersönliche Rechte
höchstpersönliche Rechte,an eine bestimmte Person gebundene Rechte, die wegen ihres besonderen Charakters im Grundsatz weder übertragbar noch vererblich sind, z. B. allgemeines Persönlichkeitsrecht, Unterhaltsansprüche.
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