Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
humanitäres Völkerrecht
humanitäres Völkerrecht,i. w. S. die Rechtsregeln, die dem Schutz des Einzelnen und von Gruppen außerhalb des Schutzbereichs ihres Heimatstaates dienen, i. e. S. die Gesamtheit der Regeln, die diesem Schutz im Kriegsfall dienen. Man unterscheidet das »Haager Recht« (Haager Abkommen, bes. die Haager Landkriegsordnung) und »Genfer Recht« (Genfer Vereinbarungen).
humanitäres Völkerrecht,i. w. S. die Rechtsregeln, die dem Schutz des Einzelnen und von Gruppen außerhalb des Schutzbereichs ihres Heimatstaates dienen, i. e. S. die Gesamtheit der Regeln, die diesem Schutz im Kriegsfall dienen. Man unterscheidet das »Haager Recht« (Haager Abkommen, bes. die Haager Landkriegsordnung) und »Genfer Recht« (Genfer Vereinbarungen).