Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
hohe See
hohe See, das Meer mit Ausnahme der Küstengewässer (Territorialgewässer) der Uferstaaten. Die h. S. ist frei von staatl. Gebietshoheit und untersteht dem Völkerrecht (Seerecht). Der Rechtsstatus der h. S. wird von dem Grundsatz der Freiheit der Meere geprägt; ausdrücklich geregelt wurde er in der Genfer Seerechtskonvention von 1958 (Genfer Vereinbarungen).
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