Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
historische Schule
historische Schule, 1) h. S. der Nationalökonomie, Bez. für eine v. a. in Dtl. Mitte des 19. Jh. entstandene und bis ins 20. Jh. wirksame Forschungsrichtung mit der Grundthese, dass alle wirtsch. Erscheinungen raum- und zeitabhängig sind und demzufolge keine allgemein gültigen Theorien aufgestellt werden können. Man unterscheidet die ältere h. S., begründet u.a. von W. Roscher, Bruno Hildebrand (*1812, ✝1878) und Karl Gustav Adolf Knies (*1821, ✝1898), die jüngere h. S. (G. Schmoller, K. Bücher, L. J. Brentano) und eine dritte h. S., die sich bes. mit sozialpolit. Problemen beschäftigte (M. Weber, W. Sombart, A. Spiethoff). Die Vertreter der h. S. betonten die histor. Einmaligkeit wirtsch. Phänomene und bemühten sich um Zeit- und Wirklichkeitsnähe; ihr (nicht erreichtes) Ziel war es, durch statistisch-empir. Forschung die Besonderheiten der Wirtschaftsstufen zu erfassen und theoret. Aussagen induktiv aus Beobachtungen abzuleiten.
▣ Literatur:
O. Issing. Geschichte der Nationalökonomie, hg. v. München 31994.
2) historische Rechtsschule, um 1800 von F. K. von Savigny begründete rechtswiss. Lehre über das Entstehen von Recht. Das Recht sei, gebunden an histor. Voraussetzungen, ein aus dem innersten Wesen der Nation und ihrer Geschichte entstandener Teil ihrer Kultur. Die Gesetzgebung hat danach keine eigene schöpfer. Kraft. Die h. S. verzweigte sich im 19. Jh. in Germanisten und Romanisten. (Rechtswissenschaft)
historische Schule, 1) h. S. der Nationalökonomie, Bez. für eine v. a. in Dtl. Mitte des 19. Jh. entstandene und bis ins 20. Jh. wirksame Forschungsrichtung mit der Grundthese, dass alle wirtsch. Erscheinungen raum- und zeitabhängig sind und demzufolge keine allgemein gültigen Theorien aufgestellt werden können. Man unterscheidet die ältere h. S., begründet u.a. von W. Roscher, Bruno Hildebrand (*1812, ✝1878) und Karl Gustav Adolf Knies (*1821, ✝1898), die jüngere h. S. (G. Schmoller, K. Bücher, L. J. Brentano) und eine dritte h. S., die sich bes. mit sozialpolit. Problemen beschäftigte (M. Weber, W. Sombart, A. Spiethoff). Die Vertreter der h. S. betonten die histor. Einmaligkeit wirtsch. Phänomene und bemühten sich um Zeit- und Wirklichkeitsnähe; ihr (nicht erreichtes) Ziel war es, durch statistisch-empir. Forschung die Besonderheiten der Wirtschaftsstufen zu erfassen und theoret. Aussagen induktiv aus Beobachtungen abzuleiten.
▣ Literatur:
O. Issing. Geschichte der Nationalökonomie, hg. v. München 31994.
2) historische Rechtsschule, um 1800 von F. K. von Savigny begründete rechtswiss. Lehre über das Entstehen von Recht. Das Recht sei, gebunden an histor. Voraussetzungen, ein aus dem innersten Wesen der Nation und ihrer Geschichte entstandener Teil ihrer Kultur. Die Gesetzgebung hat danach keine eigene schöpfer. Kraft. Die h. S. verzweigte sich im 19. Jh. in Germanisten und Romanisten. (Rechtswissenschaft)