Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
historische Buchten
historische Buchten, Völkerrecht: Meeresbuchten (Bai, Fjord, Meerbusen, Golf), die aufgrund ihrer Beschaffenheit nach allgemeinen völkerrechtl. Grundsätzen nicht zu den Territorialgewässern (Eigengewässern) eines Staates gehören würden, jedoch gewohnheitsrechtlich als Eigengewässer eines Staates betrachtet werden (z. B. Hudsonbai, Weißes Meer).
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