Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Höriger
Höriger(Grundhold), seit dem späten MA. von einer Grundherrschaft dinglich Abhängiger. Die an die Scholle gebundenen H. (Halbfreien) galten als Zubehör des Bauernguts. Eine noch stärkere Abhängigkeit war die Erbuntertänigkeit.
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