Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Höherversicherung
Höherversicherung,die Entrichtung zusätzl. Beiträge in der gesetzl. Rentenversicherung bis 31. 12. 1991 (neben Pflicht- und freiwilligen Beiträgen) zum Zweck einer finanziell besseren Absicherung. Versicherte, die vor dem 1. 1. 1992 Beiträge zur H. geleistet hatten, konnten das bis zum 31. 12. 1997 weiterhin tun. Vor dem 1. 1. 1942 geborene Versicherte konnten sich auch ohne Vorversicherung höher versichern. Die Regelung der H. (§ 234 SGB VI) wurde zum 31. 12. 1997 aufgehoben.
Höherversicherung,die Entrichtung zusätzl. Beiträge in der gesetzl. Rentenversicherung bis 31. 12. 1991 (neben Pflicht- und freiwilligen Beiträgen) zum Zweck einer finanziell besseren Absicherung. Versicherte, die vor dem 1. 1. 1992 Beiträge zur H. geleistet hatten, konnten das bis zum 31. 12. 1997 weiterhin tun. Vor dem 1. 1. 1942 geborene Versicherte konnten sich auch ohne Vorversicherung höher versichern. Die Regelung der H. (§ 234 SGB VI) wurde zum 31. 12. 1997 aufgehoben.