Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Höchstmengenverordnungen
Höchstmengenverordnungen,zum Schutz des Verbrauchers vor tox. Stoffen und vor Zusatzstoffen in Lebensmitteln erlassene Rechtsverordnungen, in denen Höchstmengen (Toleranzwerte) von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, Umweltkontaminanten, Wachstumsreglern, Lösungsmitteln, Nitraten, Aflatoxinen und Schwermetallen festgelegt sind, die in Lebensmitteln vorhanden sein dürfen. Die zulässigen Höchstmengen (in mg Stoff pro kg Nahrung) orientieren sich an den toxikologisch duldbaren Rückstandsmengen, wurden aber vielfach deutlich unter diesen Werten festgelegt. Die chem. Untersuchungsämter kontrollieren die Einhaltung der H. (ADI-Wert).
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