Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Härteparagraph
Härteparagraph(Härteklausel), Bestimmung in Gesetzen oder Vertragswerken, die eine nach den allg. Regeln sich ergebende, als unerwünscht erachtete Härte im Einzelfall ausgleichen soll. So können z. B. im Steuerrecht nach § 227 AO Steuern erlassen werden.
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