Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hypothekenbank
Hypothekenbank,privatrechtl. Realkreditinst. in Form einer AG oder einer KGaA, das nach dem H.-Ges. i. d. F. v. 9. 9.. 1998 der staatl. Genehmigung und Aufsicht (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) unterliegt. Es betreibt die hypothekar. Beleihung von Grundstücken (Hypothekarkredit) und gibt aufgrund der erworbenen Hypotheken (Hypothekengeschäft) Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefe) aus. Diese müssen durch erststellige Hypotheken gesichert sein. Außerdem können H. an Körperschaften des öffentl. Rechts nichthypothekar. Darlehen gewähren (Kommunaldarlehensgeschäfte). Verboten sind Kontokorrent-Kreditgeschäfte, Emissions- und Versicherungsgeschäfte. - Neben den H. stellen die Sparkassen, die öffentlich-rechtl. Grundkreditanstalten, die Landesbanken-Girozentralen Hypothekarkredite bereit.
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