Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hundesteuer
Hundesteuer,den Gemeinden zufließende Steuer auf das Halten von Hunden. Steuerfrei sind u. a. Dienst- und Blindenhunde; eine H.-Ermäßigung kommt für Hunde in Betracht, die aus berufl. Gründen gehalten werden (z. B. Schäfer-, Jagdschutz- sowie Rassehunde von Hundezüchtern).
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