Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Huldigung
Huldigung,Rechtsgeschichte: der Treueid der Untertanen. Im Verfassungsstaat des 19. Jh. trat an die Stelle der H. die Vereidigung der Volksvertretung, der Beamten und des Heeres.
Huldigung,Rechtsgeschichte: der Treueid der Untertanen. Im Verfassungsstaat des 19. Jh. trat an die Stelle der H. die Vereidigung der Volksvertretung, der Beamten und des Heeres.