Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Honorar
Honorar[lat. »Ehrensold«] das, Vergütung für Leistungen in freien Berufen, z. B. für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Künstler, Schriftsteller. Die Höhe des H. ergibt sich aus Gebührenordnungen oder wird frei vereinbart; im Zweifel gelten Angemessenheit und Üblichkeit (§ 612 BGB, § 22 Verlags-Ges.); das Autorenhonorar kann als einmalige Pauschalzahlung oder als laufende Gewinnbeteiligung (Absatz-H.) vereinbart werden.
Honorar[lat. »Ehrensold«] das, Vergütung für Leistungen in freien Berufen, z. B. für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Künstler, Schriftsteller. Die Höhe des H. ergibt sich aus Gebührenordnungen oder wird frei vereinbart; im Zweifel gelten Angemessenheit und Üblichkeit (§ 612 BGB, § 22 Verlags-Ges.); das Autorenhonorar kann als einmalige Pauschalzahlung oder als laufende Gewinnbeteiligung (Absatz-H.) vereinbart werden.