Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Homöopathie
Homöopathie[grch.] die, von S. Hahnemann 1796 begründetes (seit 1807 H. gen.) Heilverfahren (im Ggs. zur Allopathie). Zur Behandlung der versch. Erkrankungen dürfen nur solche Medikamente in bestimmten (niedrigen) Dosen gegeben werden, die in höheren Dosen beim Gesunden ein ähnl. Krankheitsbild hervorrufen. Die Wirkstoffe werden in sehr starken Verdünnungen gegeben (sog. Potenzen, die mit D [Dezimalpotenz] bezeichnet werden: D1 = Verdünnung 1 : 10, D2 = 1 : 100 usw.).
Homöopathie[grch.] die, von S. Hahnemann 1796 begründetes (seit 1807 H. gen.) Heilverfahren (im Ggs. zur Allopathie). Zur Behandlung der versch. Erkrankungen dürfen nur solche Medikamente in bestimmten (niedrigen) Dosen gegeben werden, die in höheren Dosen beim Gesunden ein ähnl. Krankheitsbild hervorrufen. Die Wirkstoffe werden in sehr starken Verdünnungen gegeben (sog. Potenzen, die mit D [Dezimalpotenz] bezeichnet werden: D1 = Verdünnung 1 : 10, D2 = 1 : 100 usw.).