Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Homosexualität
Homosexualität[grch.-lat.] (Homophilie, Sexualinversion), sexuelles Verlangen nach geschlechtl. Befriedigung durch gleichgeschlechtl. Partner. H. bei Frauen wird auch lesb. Liebe, Sapphismus, Tribadismus oder Tribadie genannt, bei Männern auch Uranismus (Sonderform Päderastie). Nach der Theorie der Psychoanalyse wird die Disposition zur H. während der frühesten Phasen der Mutter-Kind-Beziehung und durch eine besondere Ausprägung dieser Beziehung gelegt. - Die moderne Sexualwissenschaft befürwortet eine neutrale Bewertung der H., die bes. den Verzicht auf sexuelle Umorientierung zu heterosexuellem Verhalten einschließt. Im Unterschied zur traditionellen Auffassung von dem polaren Gegensatz zw. H. und Heterosexualität hat sich in neuerer Zeit verstärkt die Ansicht durchgesetzt, dass alle Menschen mit einem offenen sexuellen Potenzial ausgestattet sind, das hetero- wie homosexuelle Orientierungen einschließt (Bisexualität). - Strafrecht: Die besondere Strafbarkeit der H. (§ 175 StGB alter Fassung) ist 1994 aufgehoben worden. Jugendliche beiderlei Geschlechts unter 16 Jahren sind strafrechtlich durch § 182 StGB gegen sexuellen Missbrauch geschützt. Das österr. StGB kennt nur noch den Tatbestand der gleichgeschlechtl. Unzucht mit männl. Personen unter 18 Jahren (§ 209; Freiheitsstrafe zw. sechs Monaten und fünf Jahren). In der Schweiz ist die H. nicht mehr gesondert strafbar. Durch Art. 187 StGB sind Kinder unter 16 Jahren in ihrer sexuellen Integrität geschützt.
▣ Literatur:
Califia, P.: Sapphistrie. Das Buch der lesb. Sexualität. A. d. Amerikan. Berlin 31989.
⃟ Sommer, V.: Wider die Natur? H. u. Evolution. München 1990.
⃟ Feustel, G.: Die andere Liebe. Eine illustrierte Geschichte der H. Leipzig 1995.
⃟ Grenzen lesb. Identitäten. Aufsätze, hg. v. S. Hark. Berlin 1996.
⃟ Rauchfleisch, U.: Schwule, Lesben, Bisexuelle. Göttingen u. a. 21996.
Homosexualität[grch.-lat.] (Homophilie, Sexualinversion), sexuelles Verlangen nach geschlechtl. Befriedigung durch gleichgeschlechtl. Partner. H. bei Frauen wird auch lesb. Liebe, Sapphismus, Tribadismus oder Tribadie genannt, bei Männern auch Uranismus (Sonderform Päderastie). Nach der Theorie der Psychoanalyse wird die Disposition zur H. während der frühesten Phasen der Mutter-Kind-Beziehung und durch eine besondere Ausprägung dieser Beziehung gelegt. - Die moderne Sexualwissenschaft befürwortet eine neutrale Bewertung der H., die bes. den Verzicht auf sexuelle Umorientierung zu heterosexuellem Verhalten einschließt. Im Unterschied zur traditionellen Auffassung von dem polaren Gegensatz zw. H. und Heterosexualität hat sich in neuerer Zeit verstärkt die Ansicht durchgesetzt, dass alle Menschen mit einem offenen sexuellen Potenzial ausgestattet sind, das hetero- wie homosexuelle Orientierungen einschließt (Bisexualität). - Strafrecht: Die besondere Strafbarkeit der H. (§ 175 StGB alter Fassung) ist 1994 aufgehoben worden. Jugendliche beiderlei Geschlechts unter 16 Jahren sind strafrechtlich durch § 182 StGB gegen sexuellen Missbrauch geschützt. Das österr. StGB kennt nur noch den Tatbestand der gleichgeschlechtl. Unzucht mit männl. Personen unter 18 Jahren (§ 209; Freiheitsstrafe zw. sechs Monaten und fünf Jahren). In der Schweiz ist die H. nicht mehr gesondert strafbar. Durch Art. 187 StGB sind Kinder unter 16 Jahren in ihrer sexuellen Integrität geschützt.
▣ Literatur:
Califia, P.: Sapphistrie. Das Buch der lesb. Sexualität. A. d. Amerikan. Berlin 31989.
⃟ Sommer, V.: Wider die Natur? H. u. Evolution. München 1990.
⃟ Feustel, G.: Die andere Liebe. Eine illustrierte Geschichte der H. Leipzig 1995.
⃟ Grenzen lesb. Identitäten. Aufsätze, hg. v. S. Hark. Berlin 1996.
⃟ Rauchfleisch, U.: Schwule, Lesben, Bisexuelle. Göttingen u. a. 21996.