Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Holdinggesellschaft
Holdinggesellschaft['həʊldɪŋ-; von engl. to hold »halten«] (Beteiligungsgesellschaft), i. w. S. eine Ges., die Anteile an anderen Ges. als Vermögensanlage erwirbt und verwaltet, i. e. S. eine Ges., die darüber hinaus auch die wirtsch. Beeinflussung oder Beherrschung der anderen Ges. bezweckt. Solche H. dienen häufig als Dachgesellschaften von Konzernen, die selbst keine Produktions- oder Handelsfunktionen ausüben und somit eine rechtl. Verselbstständigung der Konzernhauptverwaltung darstellen.
Holdinggesellschaft['həʊldɪŋ-; von engl. to hold »halten«] (Beteiligungsgesellschaft), i. w. S. eine Ges., die Anteile an anderen Ges. als Vermögensanlage erwirbt und verwaltet, i. e. S. eine Ges., die darüber hinaus auch die wirtsch. Beeinflussung oder Beherrschung der anderen Ges. bezweckt. Solche H. dienen häufig als Dachgesellschaften von Konzernen, die selbst keine Produktions- oder Handelsfunktionen ausüben und somit eine rechtl. Verselbstständigung der Konzernhauptverwaltung darstellen.