Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hoheitszeichen
Hoheitszeichen,Gegenstände, die als Mittel der staatl. Selbstdarstellung oder nat. Identifikation den Staat symbolisieren, z. B. Flaggen, Wappen, Staatssiegel, auch die Nationalhymne. In Dtl. wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer H. verunglimpft oder ein öffentlich angebrachtes H. des Bundes oder eines Bundeslandes entfernt, zerstört, beschädigt, unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt (§ 90a StGB). Ähnliches gilt für ausländ. H. (§ 104 StGB). Entsprechende Regelungen gelten für Österreich (§§ 248, 317 StGB) und die Schweiz (Art. 270, 298 StGB).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Hoheitszeichen