Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hofämter
Hofämter,Ämter am fürstl. Hof, v. a. die schon z. Z. der fränk. Könige bestehenden: Hausmeier (Seneschall, 751 aufgehoben), Truchsess, Marschall, Kämmerer und Mundschenk. Die vier Letzteren wurden im Hl. Röm. Reich seit dem 12. Jh. von den höchsten Reichsfürsten ausgeübt; später wurden sie erblich (Erzämter).
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