Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hofmeister
Hofmeister,1) (mlat. Magister curiae) in den dt. Territorien des MA. der Leiter der fürstl. Hofhaltung; vertrat den Fürsten seit dem 15. Jh. auch vor Gericht.
2) im 16. und 17. Jh. »Zeremonienmeister« und Erzieher an fürstl. Höfen, ab dem 18. Jh. allg. Hauslehrer in begüterten Familien.
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