Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hof
I Hof,1) allg.: unmittelbar zum Haus gehöriger Platz, auch als Innen-H. (Atrium).
2) atmosphär. Optik: Aureole.
3) Geschichte: (Curia) Haushalt und Residenz eines Fürsten. Der H., zu dem in der Frühzeit die Gefolgschaft gehörte, wanderte zunächst mit dem Herrscher von Ort zu Ort, bis er vom Spät-MA. an mit einem festen Reg.- und Wohnsitz verbunden blieb. Neben den alten Hofämtern entwickelten sich weitere; es entstand ein um den Fürsten zentrierter Verw.- und Machtapparat, aus dem schließlich auch eigene Zentralbehörden (H.-Kammer, H.-Kanzlei) hervorgingen. Die Gesamtheit der im H.-Dienst Stehenden bildete den H.-Staat. Das H.-Leben wurde zum gesellschaftl. Mittelpunkt für die adlige Oberschicht, der H. häufig zum Zentrum der Kultur (Aufenthaltsort zahlr. Künstler und Wissenschaftler). Zeremonielle Vorbilder waren im 16. Jh. der span. und im 17. Jh. der frz. Hof.
II Hof,
1) Landkreis im RegBez. Oberfranken, Bayern, 892 km2, (1998) 110 000 Ew.
2) kreisfreie Stadt und Verw.sitz des Landkreises H., Bayern, an der oberen Saale, zw. Fichtelgebirge und Frankenwald, 51 500 Ew.; Beamtenfachhochschule; Textilind., Pumpenfabriken, Baustoffind., Schuhfabrik, Brauereien.- 1214 erstmals erwähnt, kam 1373 an die Burggrafen von Nürnberg, 1792 mit Ansbach-Bayreuth an Preußen, 1810 an Bayern.
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