Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hochkommissar
Hochkommissar(Hoher Kommissar, engl. High Commissioner, frz. Haut Commissaire),
1) Vertreter der Kolonialmacht in einem politisch abhängigen (völkerrechtlich häufig unabhängigen) Gebiet (z. B. Protektorat).
2) Leiter der diplomat. Vertretung zw. Ländern des Commonwealth.
3) Mitgl. der Alliierten Hohen Kommission in der Bundesrep. Dtl.
4) Organ des Völkerbundes (in Danzig) und der UNO (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen).
Hochkommissar(Hoher Kommissar, engl. High Commissioner, frz. Haut Commissaire),
1) Vertreter der Kolonialmacht in einem politisch abhängigen (völkerrechtlich häufig unabhängigen) Gebiet (z. B. Protektorat).
2) Leiter der diplomat. Vertretung zw. Ländern des Commonwealth.
3) Mitgl. der Alliierten Hohen Kommission in der Bundesrep. Dtl.
4) Organ des Völkerbundes (in Danzig) und der UNO (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen).