Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hobeln
Hobeln,Verfahren der spanenden Formgebung zur Herstellung von meist ebenen Flächen und Profilen an Werkstücken v. a. aus Holz und Metall. - In der Holzbearbeitung erfolgt das H. handwerklich oder maschinell. Die Hobelbank dient dabei zum Einspannen der Werkstücke. Der Handhobel (Hobel) besteht aus dem Hobelkasten (meist aus Holz), in dem das Hobeleisen, eine geschliffene Stahlklinge, mit einem Holzkeil befestigt ist; beim Doppel- oder Putzhobel ist auf dem eigentl. Hobeleisen die Hobeleisenklappe montiert, die mit ihrer unteren rechtwinkligen Kante den Hobelspan kurz abbricht und so ein Einreißen der Holzoberfläche verhindert. Hobelmaschinen haben umlaufende Messerwellen mit bis zu acht auswechselbaren Streifenmessern. Bei Abrichthobelmaschinen wird das Holz an den Maschinentisch angedrückt und über die rotierende Messerwelle, die aus einem Schlitz in der waagerechten Fläche des Arbeitstisches verstellbar herausragt, geschoben. Die Dickenhobelmaschine stellt planparallele Flächen her, wobei das Holz an der Unterseite der rotierenden Messerwelle geführt wird. - Bei Metallen erfolgt das H. ausschl. maschinell. Der in eine Hobelmaschine eingespannte Hobelmeißel, oft in der Form des zu erzeugenden Profils (Form-H.), nimmt vom Werkstück Späne ab. Beim Nachform-H. (Kopier-H.) wird der Hobelmeißel durch ein Modell (Schablone) gesteuert. Die Hobelmaschine erzeugt die Relativbewegungen in Schnitt- und Vorschubrichtung zw. Werkstück und Werkzeug. Im betriebl. Sprachgebrauch wird dabei zw. H. und Stoßen unterschieden. Bewegt wird entweder das Werkstück (Tisch- oder Langhobelmaschine) oder ein gleitender Stößel mit dem Werkzeug (Stoßmaschine, Kurzhobler, Shapingmaschine).
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