Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hinterbliebenenrente
Hinterbliebenenrente,die im Rahmen der Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten, der Unfall- und knappschaftl. Versicherung, der Alterssicherung für Landwirte, ferner in der Kriegsopferversorgung Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Waisen, bestimmte sonstige Verwandte, auch geschiedene Ehefrauen) und Hinterbliebenen der Opfer von Gewalttaten gewährte Rente. In der Privatversicherung kann im Rahmen der Lebensversicherung auch die Zahlung einer H. vereinbart werden. In der gesetzl. Rentenversicherung erhält der Hinterbliebene im Falle der so genannten großen Witwen- oder Witwerrente 60 % der Rente des Ehegatten (im Falle der so genannten kleinen Witwen- oder Witwerrente 25 %; §§ 46 und 67 SGB VI).
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