Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft
Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft,strafprozessuale Bez. für eine Gruppe von Polizeibeamten, denen für Eilfälle gesetzlich Ermittlungsbefugnisse verliehen worden sind, die sonst nur Richtern oder Staatsanwälten zustehen (z. B. Anordnung von körperl. Untersuchungen [Blutproben], Beschlagnahme, Durchsuchung). Sie unterstehen der Sachweisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks (§ 152 GVG).
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