Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten(früher Gefährdetenhilfe), Art der Sozialhilfe (§ 72 Bundessozialhilfe-Ges.) für Personen, bei denen soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen, bes. für Strafentlassene, Alkoholiker, Obdachlose, Drogen- und Rauschmittelabhängige. Maßnahmen: Beratung, persönl. Betreuung, Geld- und Sachleistungen von den öffentl. Trägern der Sozialhilfe und der Freien Wohlfahrtspflege.
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