Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hierarchie
Hierarchie[grch. »heilige Herrschaft«] die,
1) Kirchenrecht: in der kath. Kirche die Gesamtheit des Klerus und dessen Rangordnung. Das kath. Kirchenrecht unterscheidet zw. der Weihe-H. der geistl. Ämter (Bischofs-, Priester-, Diakonenamt), die zur Verw. der Sakramente berechtigen, und der Jurisdiktions-H. der Leitungsvollmachten (Papst, Bischöfe). Die orth. Kirchen kennen nur die Weihe-H. und leiten aus dem Bischofsamt die Funktionen zur Leitung der Gesamtkirche ab (Metropolit, Patriarch); die evang. Kirchen halten an dem einen geistl. Amt und der neutestamentl. Identität von Pfarr- und Bischofsamt fest und kennen nur eine H. des Dienstes.
2) Soziologie: Gliederung sozialer Organisationen durch ein eindeutig festgelegtes System der Unter- und Überordnung in überwiegend vertikaler Rangfolge der Mitgl., deren Weisungs- und Entscheidungsbefugnis bei abnehmender Zahl von unten nach oben zunimmt (pyramidenförmiger Aufbau).
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