Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Heuerverhältnis
Heuerverhältnis,das Arbeitsverhältnis zw. einem Mitgl. der Schiffsbesatzung von Seeschiffen und der Reederei, geregelt im Seemanns-Ges. von 1957 (mit späteren Änderungen). Es unterscheidet sich von dem Arbeitsverhältnis sonstiger Arbeitnehmer durch die Mitwirkung einer amtl. Stelle (Seemannsamt). Der wesentl. Inhalt des H. wird im Heuerschein niedergelegt. Ein H. als Besatzungsmitgl. darf nur eingehen, wer ein vom Seemannsamt ausgestelltes Seefahrtbuch besitzt. Das Seemannsamt nimmt auch die Anmusterung (Eintragung der Besatzungsmitgl. und des H. in die Musterrolle) vor, ebenso die Abmusterung bei Beendigung des Dienstes an Bord.
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