Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Herrschaft
Herrschaft,die universell verbreitete, institutionalisierte Form der Machtausübung, der sozialen Über- und Unterordnung. H. regelt verbindlich die Beziehungen zw. den Mitgl. einer Gesellschaft oder einer sozialen Gruppe. H. bedarf der Gehorsamsbereitschaft der ihr Unterworfenen und der Legitimierung der Machtausübung, um auf Dauer bestehen zu können; dabei ist es wesentlich, ob Herrschende und Beherrschte eine gemeinsame Wert- und Rechtsordnung anerkennen und inwieweit H.-Ausübung - im Ggs. zu Willkür und Gewalt - berechenbar für die Betroffenen ist. Im polit. Raum ist der Staat die organisierte Form der H.; nach den ihr zugrunde liegenden Interessen, Zielsetzungen und Ansprüchen sowie nach den Techniken und Mitteln der Machtausübung gibt es versch. Formen der H.: Monarchie und Republik, Diktatur und Demokratie. Innerhalb dieser Formen können sich Strukturen der Oligarchie oder der Plutokratie entwickeln. Gegenüber diesen nach der Anzahl der Herrschenden bestimmten Systemen gibt es solche, die bestimmte Standes- und Personengruppen in das Zentrum des H.-Aufbaus stellen: Aristokratie, Hierokratie, Gerontokratie sowie Bürokratie und Technokratie, die auf besonderen Fähigkeiten aufbauen, und Meritokratie, die bestimmte Verdienste zugrunde legt. M. Weber unterschied folgende idealtyp. Formen von H.: 1) die rationale (legale) H. aus dem Glauben an die Legalität gesetzter Ordnungen und an das Anweisungsrecht ihrer Vertreter (bürokrat. Verwaltungsstab); 2) die traditionale H., fußend auf dem Glauben an die Heiligkeit altüberkommener Ordnungen und Gewalten (Gerontokratie, Patriarchat, Ständewesen); 3) die charismat. H., die auf dem Glauben an die außeralltägl. Qualitäten einer Persönlichkeit beruht (Typ »Führer und Gefolgschaft«). Das Interesse der zeitgenöss. Sozialwissenschaft richtet sich dagegen mehr auf strukturelle H.-Phänomene und die in der Gegenwart gleichzeitig anzutreffenden Strukturtypen von Herrschaft. Es werden i. d. R. zwei Grundtypen staatl. H. unterschieden: die konstitutionelle oder demokrat. sowie die autokrat. oder diktator. Herrschaft. Als konstitutionelle oder demokrat. H. wird ein H.-System verstanden, in dem Gewaltenteilung in der Regierungsweise, pluralist. Strukturen in den H.-Verhältnissen der Gesellschaft, die Geltung der Menschenrechte und die Beteiligung des Staatsbürgers an der Ausübung der staatl. H. sichtbar werden. Staaten, in denen diese Prinzipien nicht beachtet werden, gelten als autokratisch-diktator. H.-Systeme; dabei ist meist eine starke ideolog. Durchdringung von Staat und Gesellschaft festzustellen.
▣ Literatur:
Dahrendorf, R.: Pfade aus Utopia. Neuausg. München u. a. 21986.
⃟ Langer, J.: Grenzen der H. Die Endzeit der Machthierarchien. Opladen 1988.
⃟ Arendt, H.: Elemente u. Ursprünge totaler H. A. d. Engl. Neuausg. München 41995.
Herrschaft,die universell verbreitete, institutionalisierte Form der Machtausübung, der sozialen Über- und Unterordnung. H. regelt verbindlich die Beziehungen zw. den Mitgl. einer Gesellschaft oder einer sozialen Gruppe. H. bedarf der Gehorsamsbereitschaft der ihr Unterworfenen und der Legitimierung der Machtausübung, um auf Dauer bestehen zu können; dabei ist es wesentlich, ob Herrschende und Beherrschte eine gemeinsame Wert- und Rechtsordnung anerkennen und inwieweit H.-Ausübung - im Ggs. zu Willkür und Gewalt - berechenbar für die Betroffenen ist. Im polit. Raum ist der Staat die organisierte Form der H.; nach den ihr zugrunde liegenden Interessen, Zielsetzungen und Ansprüchen sowie nach den Techniken und Mitteln der Machtausübung gibt es versch. Formen der H.: Monarchie und Republik, Diktatur und Demokratie. Innerhalb dieser Formen können sich Strukturen der Oligarchie oder der Plutokratie entwickeln. Gegenüber diesen nach der Anzahl der Herrschenden bestimmten Systemen gibt es solche, die bestimmte Standes- und Personengruppen in das Zentrum des H.-Aufbaus stellen: Aristokratie, Hierokratie, Gerontokratie sowie Bürokratie und Technokratie, die auf besonderen Fähigkeiten aufbauen, und Meritokratie, die bestimmte Verdienste zugrunde legt. M. Weber unterschied folgende idealtyp. Formen von H.: 1) die rationale (legale) H. aus dem Glauben an die Legalität gesetzter Ordnungen und an das Anweisungsrecht ihrer Vertreter (bürokrat. Verwaltungsstab); 2) die traditionale H., fußend auf dem Glauben an die Heiligkeit altüberkommener Ordnungen und Gewalten (Gerontokratie, Patriarchat, Ständewesen); 3) die charismat. H., die auf dem Glauben an die außeralltägl. Qualitäten einer Persönlichkeit beruht (Typ »Führer und Gefolgschaft«). Das Interesse der zeitgenöss. Sozialwissenschaft richtet sich dagegen mehr auf strukturelle H.-Phänomene und die in der Gegenwart gleichzeitig anzutreffenden Strukturtypen von Herrschaft. Es werden i. d. R. zwei Grundtypen staatl. H. unterschieden: die konstitutionelle oder demokrat. sowie die autokrat. oder diktator. Herrschaft. Als konstitutionelle oder demokrat. H. wird ein H.-System verstanden, in dem Gewaltenteilung in der Regierungsweise, pluralist. Strukturen in den H.-Verhältnissen der Gesellschaft, die Geltung der Menschenrechte und die Beteiligung des Staatsbürgers an der Ausübung der staatl. H. sichtbar werden. Staaten, in denen diese Prinzipien nicht beachtet werden, gelten als autokratisch-diktator. H.-Systeme; dabei ist meist eine starke ideolog. Durchdringung von Staat und Gesellschaft festzustellen.
▣ Literatur:
Dahrendorf, R.: Pfade aus Utopia. Neuausg. München u. a. 21986.
⃟ Langer, J.: Grenzen der H. Die Endzeit der Machthierarchien. Opladen 1988.
⃟ Arendt, H.: Elemente u. Ursprünge totaler H. A. d. Engl. Neuausg. München 41995.