Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Herkunftsangabe
Herkunftsangabe(Herkunftsbezeichnung), Information eines Warenanbieters über die Herkunft einer Ware, mit der sich i. d. R. bestimmte Erwartungen im Hinblick auf ihre Beschaffenheit und Qualität verbinden. Es können geograph., betriebl. und personengebundene H. unterschieden werden. Der Gebrauch unzutreffender H. ist wettbewerbswidrig (§ 3 Ges. gegen unlauteren Wettbewerb). Dem Schutz geographischer Herkunftsangaben dient das Marken-Ges., internat. u. a. die Pariser Verbandsübereinkunft.
Herkunftsangabe(Herkunftsbezeichnung), Information eines Warenanbieters über die Herkunft einer Ware, mit der sich i. d. R. bestimmte Erwartungen im Hinblick auf ihre Beschaffenheit und Qualität verbinden. Es können geograph., betriebl. und personengebundene H. unterschieden werden. Der Gebrauch unzutreffender H. ist wettbewerbswidrig (§ 3 Ges. gegen unlauteren Wettbewerb). Dem Schutz geographischer Herkunftsangaben dient das Marken-Ges., internat. u. a. die Pariser Verbandsübereinkunft.