Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Herausgeber
Herausgeber,urheberrechtlich diejenigen, denen die organisator. und ordnende Arbeit bei der Publizierung eines Sammelwerks obliegt. Je nach Gestaltung ist der Vertrag zw. H. und Verlag ein Verlags-, Arbeits- oder Geschäftsbesorgungsvertrag.
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