Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Herausgabeanspruch
Herausgabeanspruch,das Recht, die Herausgabe einer Sache (Übertragung des Besitzes) zu verlangen. Ein H. kann sich z. B. aus Vertrag (§ 556 BGB), aus Eigentum oder Besitz (§§ 861, 985, 1007 BGB), ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) oder der Erbenstellung (§ 2018 BGB) ergeben; er setzt gegenüber dem Besitzer ein »besseres Recht« zum Besitz voraus. Das Familienrecht kennt auch die H. des Kindes an den Personensorgeberechtigten (§ 1632 BGB).
Herausgabeanspruch,das Recht, die Herausgabe einer Sache (Übertragung des Besitzes) zu verlangen. Ein H. kann sich z. B. aus Vertrag (§ 556 BGB), aus Eigentum oder Besitz (§§ 861, 985, 1007 BGB), ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) oder der Erbenstellung (§ 2018 BGB) ergeben; er setzt gegenüber dem Besitzer ein »besseres Recht« zum Besitz voraus. Das Familienrecht kennt auch die H. des Kindes an den Personensorgeberechtigten (§ 1632 BGB).