Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Heranwachsende
Heranwachsende,im Jugendstrafrecht Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind.
Heranwachsende,im Jugendstrafrecht Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind.