Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Heiratsschwindel
Heiratsschwindel, das Vortäuschen ernst gemeinter Heiratsabsichten. H. kann als Betrug strafbar sein, wenn das Opfer aufgrund der Täuschung und in Erwartung der Eheschließung dem Täter Vermögenswerte zuwendet.
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